Kosten
Das Verhältnis des Mandanten zu seinem Rechtsanwalt und Strafverteidiger bedarf Vertrauen und Ehrlichkeit. Aus diesem Grund ist es mir ein besonderes Anliegen, die Kostenfrage für Sie so transparent wie möglich zu gestalten.
Bevor Sie überhaupt einen Erstberatungstermin buchen, können Sie mich kontaktieren und sich über die etwaigen Kosten in Ihrem Fall informieren. Diese und ähnliche Fragen beantworte ich selbstverständlich kostenlos.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung von Rechtsfragen kostenpflichtig ist.
Auch wenn die Frage nach den Kosten nicht allgemeingültig beantwortet werden kann, möchte ich Ihnen einen groben Überblick verschaffen:
Die Kosten einer Rechtsberatung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Stundensatz oder einer Pauschalhonorarvereinbarung.
Erstberatung
Die Kosten für die Erstberatung betragen für Verbraucher nach dem RVG höchstens 190 Euro netto. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird dieser Betrag bei der späteren Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, angerechnet bzw. entfällt, weil er in den späteren Gebühren aufgeht. Die Erstberatung kann auch per Videokonferenz erfolgen(Näheres dazu im Kalendertool unter „Kontakt“).
Arbeitsrecht
Bei einer Kündigungsschutzklage beläuft sich der Streitwert in der Regel auf das Dreifache des monatlichen Bruttogehalts, bei einer Abmahnung auf das monatliche Bruttogehalt. Im Internet finden Sie sog. „RVG-Rechner“. Damit können Sie die voraussichtlichen Kosten berechnen.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Dann stellen Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und bitten um eine Deckungszusage für die Erstberatung/außergerichtliche bzw. gerichtliche Vertretung durch mich.
Strafrecht
Im Strafrecht arbeite ich ausschließlich mit Vorschüssen. Wie hoch ein solcher Vorschuss ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall.
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch als Pflichtverteidiger. Sollten Sie einen entsprechenden Brief mit Bitte um Mitteilung eines Pflichtverteidigers erhalten haben, können Sie mir den gerne zukommen lassen.