Transparent von der ersten Minute.
Vertrauen und Ehrlichkeit gehören für mich zusammen, auch zu Fragen rund um die Kosten.
Erstberatung
Die Kosten für die Erstberatung betragen für Verbraucher nach dem RVG höchstens 190 Euro netto. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird dieser Betrag bei der späteren Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, angerechnet bzw. entfällt, weil er in den späteren Gebühren aufgeht. Die Erstberatung kann auch per Videokonferenz erfolgen.
Arbeitsrecht
Bei einer Kündigungsschutzklage beläuft sich der Streitwert in der Regel auf das Dreifache des monatlichen Bruttogehalts, bei einer Abmahnung auf das monatliche Bruttogehalt. Im Internet finden Sie sog. „RVG-Rechner". Damit können Sie die voraussichtlichen Kosten berechnen.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Dann stellen Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und bitten um eine Deckungszusage für die Erstberatung, die außergerichtliche bzw. gerichtliche Vertretung durch mich.
Strafrecht
Im Strafrecht arbeite ich ausschließlich mit Vorschüssen. Wie hoch ein solcher Vorschuss ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch als Pflichtverteidiger. Sollten Sie einen entsprechenden Brief mit der Bitte um Mitteilung eines Pflichtverteidigers erhalten haben, können Sie mir diesen gerne zukommen lassen.
Ihr Fall wartet nicht. Sprechen wir.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Im Notfall erreichen Sie mich über den 24-Stunden-Notruf
24-Std-Notruf 0176 32888153